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StugA Informatik Über den StugA Gremien und Aufgaben

Gremien und Aufgaben

Wir vertreten euch in diversen Gremien, bzw. suchen die passenden Vertreter*innen unter euch. Wer das ist, listen wir hier für euch auf. Erklärungen, welche Gremien es insgesamt gibt und wie diese funktionieren, finden sich weiter unten.

Gremien

Fachbereichsrat (FBR)

  • Enna Gerhard (Informatik)
  • Ellen Rudolph (Mathematik)

In Vertretung:

  • Erik Michelson (Informatik)
  • Fynn Meyer (Mathematik)

Studienkommission Informatik (SK)

  • Danial Mohammed
  • Hannes Kuss

In Vertretung:

  • Erik Michelson

Gemeinsam beschließender Ausschuss Wirtschaftsinformatik (GbA)

  • Jethro Bartel
  • Johanna Götz

Prüfungsausschuss Informatik

  • Enna Gerhard

In Vertretung:

  • Hannes Kuss

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik

  • Jethro Bartel

Masterauswahlkommission Informatik

  • Hannes Kuss

Promotionsausschuss

  • Pascal Kreuznacht

Haushaltsausschuss

  • Pascal Kreuznacht (Informatik)

In Vertretung:

  • Ellen Rudolph (Mathematik)

Gleichstellung und Diversität

  • Ellen Rudolph (Mathematik)
  • Enna Gerhard (Informatik)
  • Katja Schneider (Informatik)

Aufgaben

Finanzen und Zeichnungsberechtigung

Diese Personen können direkt unter finanzen-inf@fb3.stugen.de kontaktiert werden.

  • Pascal Kreuznacht
  • Jethro Bartel

Raumverwaltung

  • Pascal Kreuznacht

Verwaltung Cafete

  • Ellen Rudolph (Mathematik)

Administratoren

Diese Personen können direkt unter admin@stugen.de kontaktiert werden.

Liste siehe unter https://admin.stugen.de

Erläuterungen zu den Gremien

Jedes Jahr (üblicherweise zwischen Mai und Juli) finden an der Universität Bremen die Gremienwahlen statt. Hierbei können Studierende ihre Vertreter:innen für drei Gremien wählen:

Von der Universitätsverwaltung werden zwei dieser Wahlen organisiert:

  • Akademischen Senat (AS)
  • Fachbereichsrat (FBR)

Komplett von studierender Seite aus wird die Wahl zum Studierendenrat (SR) organisiert.

Da auch wir als StugA ein Organ der studentischen Selbstverwaltung sind liegt es uns am Herzen, dass sich neben der Vollversammlung der Informatik-Studierendenschaft – über die wir uns legitimieren – auch an den Gremienwahlen beteiligt wird. Nur so können die Interessen der Studierenden sinnvoll gegenüber den Professor:innen, der Verwaltung bzw. sogar der Politik vertreten und durchgesetzt werden.

Akademischer Senat (AS)

Der Akademische Senat ist das höchste zentrale Beschlussorgan der Universität, ihm gehören insgesamt 22 Mitglieder an die sich aus 7 Professor:innen, 5 Dekan:innen, 4 wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, 4 Studierenden und 2 sonstige Mitarbeiter:innen zusammensetzen. Geleitet werden die Sitzungen des AS durch den:die Rektor:in der Uni, der:die ebenso wie die Konrektor:innen selbst vom AS gewählt wird. Der AS befindet über den Haushalt der Uni, beschließt über Einführung und Schließung von Studiengängen, wie auch über den allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen der Universität, welcher das Rahmenwerk für die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge darstellt. Weiter kann er Kommissionen einsetzen, die sich mit bestimmten Themen beschäftigen, wie etwa der Umsetzung von besonderen Sparmaßnahmen oder der Einführung eines Qualitätsmanagements an der Universität.

Zur Webseite des Akademischen Senats

Studierendenrat (SR)

Der Studierendenrat ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Der Studierendenrat wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt Richtlinien und Vorgaben für den AStA. Dem SR gehören 25 Studierende an, andere Statusgruppen sind nicht vertreten. Die Sitzungen werden vom SR-Präsidium geleitet, das vom SR aus seiner Mitte gewählt wird.

Zur Webseite des Studierendenrats

Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium des Fachbereichs. Hier werden alle weiteren Gremien des Fachbereichs gewählt, wie z.B. Prüfungsausschüsse, Berufungskommissionen oder die Studiengangskommission. Der FBR befindet über den Haushalt des Fachbereichs, Habilitationsleistungen und Berufungsberichte. Außerdem wird das Dekanat durch den FBR gewählt.

Der Fachbereichsrat wird für zwei Jahre gewählt, wobei die Vertreter:innen der Studierenden nur für jeweils ein Jahr im Amt sind, und setzt sich aus 7 Professor:innen, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, 2 Studierenden und 2 sonstigen Mitarbeiter:innen zusammen. Die Sitzungen werden durch den:die Dekan:in geleitet, der:die aber kein Stimmrecht hat. Sie sind in der Regel für alle im Fachbereich öffentlich, wenn keine personenbezogenen Themen diskutiert werden.

Zur Webseite des Fachbereisrats

Prüfungsausschuss (PA)

Der Prüfungsausschuss ist im Prinzip für alles, was mit Prüfungen zu tun hat, zuständig. Einige Aufgaben werden jedoch abgegeben. Zum Beispiel kann das Prüfungsamt eindeutige Aufgaben wie die Anmeldung zu einer Prüfung oder die Ausstellung eines Zeugnisses übernehmen. Viele Fragen werden direkt von den (stellvertretenden) Vorsitzenden geklärt, und es kann können auch zusätzliche Rollen, wie zum Beispiel Anerkennungsbeauftragte festgelegt werden. Hier muss also nicht der gesamte Ausschuss zusammenkommen.

Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, davon werden jeweils drei von Professor:innen, eines von WiMis und eines von Studierenden gewählt (und besetzt). Dazu kommen Stellvertreter:innen. Bei den Studierenden sind es zwei. Die aktuelle Zusammensetzung findet ihr auf den Seiten des Fachbereichs.

Zur Webseite des Prüfungsausschusses

Berufungskommission (BK)

Eine Berufungskommission kommt zusammen, um eine Professur zu besetzen. Sie ist dafür zuständig, dass die Ausschreibung und Bewerbung des Angebots gut verbreitet wird, sammelt und prüft Bewerbungen. Aufgrund einer ersten Vorauswahl werden einige Bewerber:innen schließlich ausgewählt und Gutachten, auch von anderen Universitäten, eingeholt.

Zudem findet je eine Probelehrveranstaltung und ein Fachvortrag statt. Diese sind eine gute Gelegenheit, potentielle zukünftige Professor:innen einschätzen zu können und können ausschlaggebend für die Auswahl sein. Diese sind beide fachbereichsöffentlich, das bedeutet, dass alle im Fachbereich an ihnen teilnehmen können. Meist ist das eine gute Gelegenheit, eine anschauliche Einführung in ein Thema zu kriegen, schließlich geben sich die Bewerber:innen meist mühe, ihre Inhalte gut aufzubereiten.

Die Studierenden haben dann noch die Möglichkeit, mit Bewerber:innen direkt zu reden. Nachdem alle Gutachten und Veranstaltungen betrachtet wurden, verfasst die Kommission einen Berufungsbericht, indem sie eine Person zur Berufung vorschlägt. Als Studierende verfassen wir zudem ein eigenes Votum, welches fester Teil des Berichts ist. Am Ende kann dieser Vorschlag vom Fachbereichsrat diskutiert (und in der Regel angenommen) werden.